Zum OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Volksbank Lauterbach-Schlitz eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

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    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Bankgeschäfte mittels Banking-App

    Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte, wann und wo Sie wollen. Mit unserer Banking-App haben Sie Ihre Finanzen im Griff – und in der Hosentasche. Egal ob unterwegs, in Ihrer Firma oder zu Hause, mit den mobilen Services greifen Sie jederzeit auf Ihr Konto zu.

    Elektronischer Kontoauszug im OnlineBanking

    Profitieren Sie beim OnlineBanking von einem Plus an Komfort und Sicherheit: In dem gesicherten elektronischen Postfach auf der Online-Banking-Plattform erhalten Sie automatisch in einem festgelegten Rhythmus Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Nachrichten von Ihrer Volksbank Lauterbach-Schlitz eG. Sollten Sie buchführungspflichtig sein und den elektronischen Kontoauszug für Ihr Rechnungswesen nutzen, unterliegt dieser handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Sie sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Falle des Bezugs von elektronischen Dokumenten, wie zum Beispiel Kontoauszügen, zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist. Verknüpfen Sie den elektronischen Kontoauszug direkt mit Ihrer Buchhaltung, um beispielsweise den Abstimmungsaufwand in der Debitorenbuchhaltung zu reduzieren.

     

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Erfolgreicher Zahlungsverkehr – deutschlandweit und grenzüberschreitend

    Ein reibungsloser Zahlungsverkehr – auch über Landesgrenzen hinaus – ist Voraussetzung für gute Geschäftsbeziehungen. Für alle Zahlungen

    • im Inland,
    • in EU- und EWR-Staaten und
    • in sogenannte Drittstaaten

    können Sie seit Anfang 2008 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die in der EU nunmehr Standard sind.

    Für alle Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr,

    • die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
    • die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
    • deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
    • bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
    • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen

    unterstützen wir Sie.

    Banking per Software

    Bankgeschäfte mittels Banking-Software mit EBICS und FinTS

    Als Geschäftskonto-Inhaber stehen Ihnen bei der Nutzung einer Banking-Software zwei Übertragungsverfahren für das OnlineBanking zur Verfügung.

    EBICS

    • Verfahren für alle Bankkonten ("multibankfähig")
    • Schnelle Übertragung auch großer Datenmengen
    • Standortunabhängige Freigabe von Aufträgen
    • Euro-Überweisung und Euro-Lastschrift möglich

     

    FinTS (ehemals "HBCI")

    • Verschlüsselte Übertragung über das Internet
    • Legitimation per TAN und elektronische Unterschrift
    • Euro-Überweisung möglich

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei junge Frauen stehen in einer Werkstatt und schauen gemeinsam auf ein Notebook

    OnlineBanking

    OnlineBanking, das genau auf Ihren geschäftlichen Bedarf zugeschnitten ist.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Volksbank Lauterbach-Schlitz eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Volksbank Lauterbach-Schlitz eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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