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Abgedunkelte Fragezeichen und ein leuchtendes Ausrufezeichen

Fragen und Antworten zur Fusion

Allgemeines

Wie heißt die gemeinsame Bank?

VR VerbundBank. Die bisher selbständigen Banken werden unter ihrer bisherigen Firmenbezeichnung im Genossenschaftsregister als Zweigniederlassungen der VR VerbundBank eingetragen. Der Markenauftritt bleibt in den zwei Regionen unter der bekannten Firmenbezeichnung erhalten.

Worin unterscheidet sich der Zusammenschluss zur VR VerbundBank von üblichen Fusionen?

Bei der VR VerbundBank handelt es sich um einen überregionalen Zusammenschluss regional verankerter Genossenschaftsbanken. Die organisatorische Selbständigkeit der regionalen Banken bleibt erhalten und unterliegt der direkten Verantwortung eines Vorstandsmitgliedes vor Ort – so wie jetzt auch.  Die internen Bereiche werden unter dem gemeinsamen Dach der VR VerbundBank zentral organisiert. Die Digitalisierung ermöglicht ein dezentrales Arbeiten der Mitarbeitenden. Die VR VerbundBank ist von einem dezentralen Unternehmenskonzept gekennzeichnet.

Sitz der gemeinsamen Bank?

Alsfeld. Mit dem juristischen Sitz der VR VerbundBank ist keine Zentralisierung verbunden. Die VR VerbundBank verfolgt ein dezentrales Unternehmenskonzept.

Zeitplan des Zusammenschlusses?

Unter Einbindung des Rechenzentrums finden derzeit Projektarbeiten statt, um das reibungslose Ineinandergreifen der Strukturen zu gewährleisten.  

Mitglieder und Kunden werden fortlaufend über unsere Newsletter, Homepage und die Social Media-Kanäle über wichtige Meilensteine informiert. Im Frühjahr 2025 sind regionale Informationsveranstaltungen.

In den Vertreterversammlungen der jeweiligen Häuser, die im Mai/Juni 2025 stattfinden, entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über den Zusammenschluss.

Wird es Entlassungen von Mitarbeitern geben?

Nein.

Erfahrungswert: Phishing im Rahmen von Fusionen

Bitte beachten Sie, dass Betrüger Bankfusionen regelmäßig zum Anlass nehmen, um an persönliche Daten der Bankkunden zu gelangen.

Unsere Mitarbeiter rufen Sie niemals an und fordern Sie auf, persönliche Daten, PIN oder TAN am Telefon preiszugeben. Beachten Sie dazu auch die Sicherheitshinweise zum Schutz vor Phishing und Trojanern auf unserer Homepage.

Kunde und Konto

Behalte ich meinen persönlichen Ansprechpartner?

Ja. Wir legen großen Wert darauf, dass sich der persönliche Ansprechpartner nicht ändert.

Verändert sich das Filialnetz?

Der Bestand der BeratungsZentren und Filialen sowie SB-Stellen bleibt durch den Zusammenschluss unberührt. Das gleiche gilt für Öffnungszeiten.

Wie erreiche ich zukünftig meine Bank?

Alle Zugangswege – persönlich wie digital oder telefonisch – bleiben unverändert bestehen.

Welche Einschränkungen ergeben sich am Fusionswochenende?

Ein großer Teil der hierfür notwendigen Umstellungen erfolgt zwischen Donnerstag, 13. November 2025 und Sonntag, 16.11.2025. Es ist nicht zu vermeiden, dass es in diesem Zeitraum technisch bedingt zu folgenden Einschränkungen kommt:

·         Persönliche und telefonische Erreichbarkeit: Aufgrund der technischen Umstellung müssen unsere Filialen am Donnerstag. 13. November 2025 ab 16.00 Uhr und am Freitag, 14. November 2025 geschlossen bleiben. Wir sind sowohl telefonisch als auch persönlich daher in diesem Zeitraum nicht für Sie erreichbar.

·         OnlineBanking: Das OnlineBanking wird Ihnen in der Zeit von Freitag, 14. November 2025, 20.00 Uhr, sowie das gesamte Wochenende nicht zur Verfügung stehen.

·         SB-Geräte: Die Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten unserer Bank sowie den Automaten anderer Banken ist von Freitag, 14. November 2025, 20.00 Uhr, sowie das gesamte Wochenende nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. vorab mit Bargeld zu versorgen.

·         Kartenzahlung: Zahlungen mit Ihrer girocard (Debitkarte) sind ab Freitag, 14. November 2025, sowie das gesamte Wochenende im Handel nur eingeschränkt möglich.

·         Kontoauszugsdrucker: Die Kontoauszugsdrucker stehen ab Freitag, 14. November 2025, sowie das gesamte Wochenende nicht zur Verfügung.

Welche Sicherheitshinweise sollte ich im Zeitraum der Fusion beachten?

Bitte beachten Sie, dass Betrüger Bankfusionen regelmäßig zum Anlass nehmen, um an persönliche Daten der Bankkunden zu gelangen. Unsere Mitarbeiter fordern Sie niemals dazu auf, Ihre Zugangsdaten wie PIN oder TAN, telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Beachten Sie dazu auch die Sicherheitshinweise zum Schutz vor Phishing und Trojanern auf unserer Homepage.

Verändern sich Preise und Konditionen?

Bestehende Verträge und Konditionen werden unverändert fortgeführt.

Unabhängig von dem Zusammenschluss zur VR VerbundBank werden veränderte Marktbedingungen - so wie bisher auch - zu Anpassungen führen.

Welche Auswirkungen gibt es auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?
  • Mit Wirkung der technischen Verschmelzung zum 15.11.2025 ergeben sich für die Kunden der Volksbank Lauterbach-Schlitz Änderungen der bisherigen Kontonummer / IBAN. 
  • Es ist aber gewährleistet, dass Ihre Zahlungen mit den bisherigen Kontonummern/ IBAN für eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren weiterhin korrekt gebucht werden.
  • Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
  • Bei anderen regelmäßigen Zahlungen von Dritten (z.B. Mobilfunkbetreiber, Versicherungen etc.), informieren wir für Sie möglichst viele Unternehmen (Details hierzu folgen) automatisch über die Änderung Ihrer Bankverbindungsdaten. 
  • Bitte informieren Sie alle anderen Zahlungsverkehrspartner über Ihre neuen Bankverbindungsdaten (z.B. Gutschriften Lohn/Gehalt, Mietzahlungen, Vereine etc.). 
  • Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert sind (z.B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.).
  • Kunden der VR Bank HessenLand sind von diesen Änderungen nicht betroffen. 
  • Weitere Informationen zum Thema Zahlungsverkehr erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle.
Ändert sich die Gläubiger-ID der Bank?

Einzüge der VR VerbundBank eG werden zukünftig mit der Gläubiger-ID DE09ZZZ00000114461 durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Was muss ich bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der für mich regelmäßige Zahlungsaufträge ausführt oder Kontoinformationen abruft, beachten?

Bitte beachten Sie, als Kunde der Volksbank Lauterbach-Schlitz, bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), dass Sie ihm die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellen.

Ab dem 17.11.2025 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.

 

Was passiert mit meiner Zahlungsverkehrssoftware?

Für Nutzer (Kunden der Volksbank Lauterbach-Schlitz) unserer Zahlungsverkehrsprogramme Profi cash, BankingManager, windata, SFirm und starmoney stellen wir einen Fusionsassistenten in der Software zur Verfügung. Beim Start der Anwendung erscheint der Fusionsassistent zur Umstellung der IBAN.

Weitere Programme werden aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Anbieter nicht automatisiert umgestellt. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN eigenständig. Weitere Unterstützung erhalten Sie beim Hersteller der Software.

 

Kann ich weiterhin die bekannten Online-Banking und Mobile-Banking Apps benutzen?

Ja, die App-Nutzung bleibt unverändert.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die erstmalige Anmeldung in VR BankingApp ab dem 17.11.2025 Ihren VR-NetKey und Ihre PIN eingeben müssen.

Der Zugang über FaceID bzg. Fingerprint ist erst nach dieser Erstanmeldung wieder möglich. Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr greifbar haben, können Sie diese einfach über die Funktion „PIN vergessen“ unter PIN vergessen - Volksbank Lauterbach-Schlitz eG ändern.

Was passiert mit bereits eingereichten Terminüberweisungen?

Eingereichte Terminüberweisungen bleiben unverändert vorgemerkt und werden zum Termin ausgeführt.

Was passiert mit meinen im Online-Banking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?

Die Vorlagen bleiben unverändert erhalten.

Wie funktioniert die Rückgabe von Lastschriften im neuen Online-Banking?

Die bekannten Funktionen bleiben unverändert.

Was ändert sich auf der Homepage?

Volksbank Lauterbach-Schlitz: Abgesehen von unserem Banknamen und Logo sowie der Internetadresse wird es mit der technischen Fusion keine größeren Anpassungen auf unserer Homepage geben. Über http://www.vr-verbundbank.de gelangen Sie ab dem 17. November 2025 zu unserem neuen Internetauftritt.

VR Bank HessenLand: Über http://www.vr-verbundbank.de gelangen Sie ab dem 17. November 2025 zu unserem neuen Internetauftritt.

Funktionieren Online-Banking und Banking-App weiterhin?

Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey, Alias, PIN, TAN-Verfahren) bleiben unverändert gültig. Sie finden das OnlineBanking ab 17. November 2025 unter „Login“ auf der neuen Website der http://www.vr-verbundbank.de rechts oben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Favoriten in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihr Online-Banking dort hinterlegt haben. Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen, Kontoauszüge und weitere Dokumente im elektronischen Postfach usw.) werden übernommen und stehen ihnen weiterhin zur Verfügung. Auch die von Ihnen vor Fusion erfassten Terminüberweisungen werden zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt.

Ihre Banking-Apps (VR Banking App und VR SecureGo plus) funktionieren weiterhin unverändert.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die erstmalige Anmeldung in OnlineBanking und in der VR BankingApp ab dem 17.11.2025 Ihren VR-NetKey und Ihre PIN eingeben müssen.

Der Zugang über FaceID bzg. Fingerprint ist erst nach dieser Erstanmeldung wieder möglich. Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr greifbar haben, können Sie diese einfach über die Funktion „PIN vergessen“ unter http://www.vr-verbundbank.de/pin-vergessen.html ändern.

Kann ich meine girocard (Debitkarte) weiterverwenden?

Sie können Ihre bisherige girocard nach der technischen Fusion weiterhin einsetzen, auch wenn sich Ihre IBAN geändert hat. Ihre Karte wird zum Ende der Laufzeit wie gewohnt automatisch getauscht und mit Ihren neuen Bankdaten versehen. Ihre Geheimzahl bleibt gleich.

Gibt es Veränderungen bei meiner Kreditkarte?

Sofern Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen. Ihre Geheimzahl bleibt gleich.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungs-aufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.

Was geschieht mit meinem Darlehensvertrag?

Falls Sie bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG Darlehensverträge abgeschlossen haben, haben wir diese mit rechtswirksamem Vollzug der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Registergericht Gießen vom 03.11.2025 unter Registernummer 427 übertragen auf die VR VerbundBank eG. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Neuer Gläubiger Ihres Darlehens und somit künftiger Ansprechpartner ist damit die VR VerbundBank eG Lauterbach-Schlitz.

Bitte beachten Sie, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Ihr Darlehen künftig auf die beiliegende/n Kontonummern/ IBANs bei der VR VerbundBank eG Lauterbach-Schlitz, BIC GENODE51ALS zu überweisen sind. Alle maschinellen Einzüge werden am 15.11.2025 automatisch für Sie umgestellt.

Vereine

Werden regionale Projekte bzw. Vereine weiterhin unterstützt?

Ja. Die VR VerbundBank wird die Regionen mit ca. 270 TEUR unterstützen.

Tochterunternehmen

Was geschieht mit den Tochterunternehmen?

Die Tochterunternehmen sind von der Verschmelzung nicht betroffen. Sämtliche Beteiligungen bleiben im Besitz der VR VerbundBank.