In jeder Genossenschaft gilt ein demokratisches Grundrecht, das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht auf Mitbestimmung haben alle Mitglieder der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG. Denn sie sind als Teilhaber ihrer Bank gleichermaßen Miteigentümer.
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG ihre Vertreter. Diese üben im Rahmen der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung der Bank die Rechte und Pflichten der 9.249 Mitglieder (Stand: 31.12.2022) der Genossenschaft aus. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG. Sie ist für die Amtsperiode 2023 bis 2028 neu zu wählen und besteht künftig aus 184 Vertretern. Die Vertreterversammlung entscheidet beispielsweise über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung. Außerdem entscheidet sie über die Besetzung des Aufsichtsrates und über wichtige Vorhaben.
Jeder gewählte Vertreter hat - unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile - eine Stimme und repräsentiert bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG 50 Mitglieder.
Gemäß der Wahlordnung obliegen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen dem Wahlausschuss. Die Mitglieder der Genossenschaft für den Wahlausschuss wurden von der Vertreterversammlung am 03.05.2022 gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus. Die Stimmen können im Wahlzeitraum per Onlinewahl oder in den Geschäftsstellen Lauterbach und Schlitz während der üblichen Öffnungszeiten oder per Briefwahl abgegeben werden.