Erneute Änderung bei der Förderung von Neubauten
Aktuelles von Bernd Höhl, Bereichsleiter und Immobilienspezialist der
Volksbank Lauterbach-Schlitz eG
Kreditanstalt für Wiederaufbau ändert per 01. Februar 2022 die Förderung
bei Neubauten
Allen Bauherren, die den Neubau eines KfW 55 Hauses planen, sollten sich beeilen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung die Förderung per 31. Januar 2022 ein.
Ab dann werden nur noch KfW 40 und 40 plus Häuser gefördert. Der Co2 Ausstoß soll mit der Maßnahme weiter reduziert werden. Bernd Höhl, Bereichsleiter Baufinanzierung und Immobilien, empfiehlt allen angehenden Bauherren ihre Gespräche mit Architekten und Baufirmen zum Abschluss zu bringen. Ebenso sollte zeitnah, spätesten aber bis Mitte Januar 2022, über die jeweiligen Energieberater der Antrag für das Bauvorhaben auf den Weg gebracht werden.
Verlust des Tilgungszuschusses bei nicht fristgerechtem Handeln
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Fristen verlieren die Bauherren den Anspruch auf mindestens 18.000 Euro Tilgungszuschuss je geförderter Wohneinheit. Als Alternativen bestehen dann nur noch die förderfähigen KfW 40 und 40 Plus für Immobilien im Neubau.
Unser Tipp: Informieren Sie sich zeitnah und nutzen Sie hierzu auch das Fachwissen der Baufinanzierungsexperten der Volksbank Lauterbach-Schlitz eG.