PSD2 auf einen Blick

Änderungen beim Online-Banking ab 11. September 2019

Künftig wird die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" Pflicht

Die Volksbank Lauterbach-Schlitz eG wird, wie alle Finanzdienstleister, zum 11. September 2019 die Sicherheitsbestimmungen der erweiterten Zahlungsdiensterichtline PSD2 umsetzen. Dies bringt für Sie als Online-Banking Kunde unseres Hauses eine Neuerung beim Login zum Online- und Mobile-Banking mit sich, über die wir Sie kurz informieren möchten. 

Künftig werden zwei Sicherheitsmerkmale benötigt

Zusätzliche TAN Eingabe erforderlich

Für die Anmeldung im Online-Banking schreibt die PSD2 neben den üblichen Zugangsdaten die Absicherung durch eine Transaktionnummer (TAN) gesetzlich vor. 

Ab dem 11. September werden wir daher beim Login zum Online-Banking ca. alle 90 Tage zusätzlich zu Ihren Anmeldedaten (VR-NetKey/Alias und PIN) eine TAN von Ihnen anfordern. Diese TAN können Sie wie gewohnt mit Ihrem Sm@rt-TAN plus Generator erzeugen oder sich einfach per SMS oder Nachricht in die TAN-App VR-SecureGo auf Ihrem Smartphone senden lassen.

Beispiel für eine Anmeldung im Online-Banking

Anmeldung bzw. Gerätebindung in der VR-BankingApp

Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben.

Mit der neuen Version der VR-BankingApp, die voraussichtlich Ende August 2019 veröffentlicht wird, wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung der Gerätebindung angezeigt. Alternativ können Sie dies auch in den Einstellungen der VR-Banking App einrichten. Sollten Sie bereits die Funktionen Kwitt oder VR-mobileCash nutzen, ist die Gerätebindung bereits erfolgt. Sollten Sie die Gerätebindung nicht eingerichtet haben, müssen Sie beim Login zusätzlich eine TAN eingeben.

TAN-Eingabe beim Aufruf des Finanzmanagers

Den Finanzmanager, das digitale Haushaltsbuch, können Sie zukünftig grundsätzlich nur mit einer starken Kundenauthentifizierung öffnen, zum Beispiel durch Eingabe einer TAN. Danach sind alle Daten im Finanzmanager ohne weitere TAN-Eingabe verfügbar, auch weit zurückliegende Umsatzinformationen.

Hinweis: Der Finanzmanager steht Ihnen ab Ende August ausschließlich über die eBanking-Anwendungen zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit in der VR-BankingApp besteht nicht mehr.

TAN-lose Kleinbetragszahlung

Ab 11.09.2019 können Sie maximal fünf Zahlungen bis 30 Euro und bis zu einer maximalen Höhe von 100 Euro per Überweisung ohne Eingabe einer TAN durchführen. Ein Beispiel: Sie erfassen vier Zahlungen nacheinander mit jeweils 30 Euro. Die vierte Zahlung überschreitet dann den Maximalwert von 100 Euro. Die Eingabe einer TAN wird gefordert.

Überweisungslimit selbst ändern

Wenn Sie übergangsweise ein höheres Überweisungslimit benötigen, können Sie dies zukünftig selbst festlegen. Aus Sicherheitsgründen wird das selbst festgelegte Überweisungslimit nach maximal 30 Tagen wieder mit dem ursprünglichen Wert hinterlegt.

Sollten Sie dauerhaft ein höheres Überweisungslimit benötigen, können Sie dieses im Online-Banking unter "Banking > Service > Überweisungslimit ändern" bei uns beantragen.

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