- Attraktiver Zinssatz
- Verfügungen nach Kündigung 35 Tage im Voraus
- Liquidität kurz- und mittelfristig parken
VR-Kündigungsgeld
Mit VR-Kündigungsgeld Geld kurz- und mittelfristig parken
Sie haben einen fälligen Anlagebetrag den Sie kurz- bis mittelfristig anlegen möchten? Dann ist unser VR-Kündigungsgeld genau richtig für Sie.
Mit dem VR-Kündigungsgeld entscheiden Sie sich für ein traditionelles Bankprodukt, bei dem Sie Ihr eingezahltes Kapital zu 100 Prozent ausgezahlt bekommen, zuzüglich der während der Laufzeit erzielten Zinserträge.
Auch im Hinblick auf die Kosten ist das VR-Kündigungsgeld unschlagbar. Es fallen weder Abschlussgebühren noch laufende Verwaltungskosten an.
Die Anlage erfolgt durch die Einzahlung des Anlagebetrages. Weitere Einmalzahlungen während der Laufzeit sind möglich.
Teilverfügungen sind unter Einhaltung der 35-tägigen Kündigungsfrist möglich.
Das VR-Kündigungsgeld im Überblick
Ihre Vorteile mit VR-Kündigungsgeld
- Attraktiver, vom 1 Monats Euribor abhängiger Zinssatz
- Regelmäßige Zinsanpassung zum Monatsanfang
- Keine Abschluss- und Verwaltungsgebühr
- Quartalsweise Zinszahlung
- Verfügungen sind nach Kündigung von 35 Tagen im Voraus möglich
- Teilverfügungen sind möglich. 5.000 Euro Mindestanlagesumme. Auflösung bei Unterschreitung der Mindestanlagesumme.
Flexibel in der Handhabung
Bei Bedarf kündigen Sie 35 Tage im Voraus (Gesamt- oder Teilbeträge) und erhalten automatisch die Gutschrift nach Ablauf der Kündigungsfrist auf Ihr Referenzkonto.
Konditionen
Produktdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 5.000 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | min. 35 Tage |
Autom. Vertragsverlängerung |
ja |
Konditionen
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | vierteljährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | 5.000 EUR - 9.999 EUR |
10.000 EUR - 49.999 EUR | ab 50.000 EUR |
35 Tage | 1,297 % p.a | 2,097 % p.a | 2,297 % p.a. |
Sie möchten ein VR-Kündigungsgeld eröffnen oder haben Fragen zum Produkt?
Wir sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin direkt online oder nehmen Sie Kontakt zu unserem Beraterteam auf.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Häufige Fragen zum VR-Kündigungsgeld
Bei Bedarf kündigen Sie 35 Tage im Voraus (Gesamt- oder Teilbeträge) und erhalten automatisch die Gutschrift nach Ablauf der Kündigungsfrist auf Ihr Referenzkonto.
Die Mindestanlagesumme beträgt 10.000 Euro. Bei Unterschreitung der Mindestsumme durch Teilverfügung wird das VR-Kündigungsgeld aufgelöst.
Ihre Zinsen erhalten Sie vierteljährlich. Jeweils zum 1. der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lauterbach-Schlitz eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lauterbach-Schlitz eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.