- Kapital steueroptimiert übertragen
- Individuellen Auszahlungszeitpunkt festlegen
- Volle Flexibilität bei Beitragshöhe und Auswahl der Begünstigten behalten
Fondsgebundene Lebensversicherung
Mit dem R+V-GenerationenKonzept Vermögen ansammeln und weitergeben
Vermögensübertragung leicht gemacht: Das R+V-GenerationenKonzept ist eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer einmaligen Beitragszahlung. Sie bleiben flexibel: Bis zu einem von Ihnen festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten TermFix-Termin, können Sie zum Beispiel jederzeit Kapital entnehmen oder die Auswahl der Begünstigten ändern.
R+V-GenerationenKonzept im Überblick
So funktioniert das R+V-GenerationenKonzept
Sie haben über die Jahre Vermögen aufgebaut, das Sie Ihrem Kind oder Enkel weitergeben möchten. Da Sie sich zu Lebzeiten alle Freiheiten erhalten möchten, soll die Vermögensübertragung erst im Todesfall ohne Testament zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Dann ist die fondsgebundene Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin genau das Richtige für Sie. Sie legen selbst einen Ablauftermin fest, zu dem das Vermögen an Ihren Erben übertragen werden soll. Dieser bleibt unverändert, wenn Sie vor diesem Termin versterben sollten.
Verständlich erklärt: GenerationenKonzept
Feste Risikosumme bei Tod nach Ablauf der Wartezeit
Die Leistung der fondsgebundene Lebensversicherung umfasst eine fest vereinbarte Risikosumme bei Tod des Erblassers. Vorausgesetzt die Wartezeit von fünf Jahren ist erreicht, wird im Todesfall vor dem festgelegten Auszahlungstermin die vereinbarte Risikosumme dem Policenwert hinzugefügt und nimmt an der weiteren Wertentwicklung des Vertrages teil. Die Versicherung bleibt auch nach dem Tod der versicherten Person noch bis zum TermFix-Termin bestehen.
Ihre Vorteile beim R+V-GenerationenKonzept
- Zuzahlungen und Kapitalentnahmen sind bis zum Tod des Versicherten jederzeit möglich.
- Sie können die Auswahl der Begünstigten bis zum Tod der versicherten Person jederzeit ändern.
- Zukünftige Erträge bleiben bis zum Auszahlungszeitpunkt kapitalertragssteuerfrei. Bei Auszahlung der Erlebensfallleistung müssen nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung an eine Person ab 62 Jahren erfolgt.
- Ihre persönliche Anlagestrategie kann jederzeit kapitalertragssteuerfrei und bis zu vier Mal jährlich kostenfrei verändert werden.
- Die Todesfallleistung wird zum festgelegten Zeitpunkt ohne Abzug von Kapitalertragssteuer ausgezahlt.
- Bei einem Einmalbetrag unter 700.000 Euro und fünfjähriger Wartezeit müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten.
Beispiel für die Versorgung eines Enkels
Mehr als eine Schenkung, mehr als eine Ausbildungsversicherung
Ein Großvater (85 Jahre) möchte die Ausbildung seines Enkels (0 Jahre) finanzieren. Bei Eintritt der Volljährigkeit soll der Enkel für seine Ausbildung über einen finanziellen Grundstock verfügen.
Dafür schließt der Großvater mit einem einmaligen Beitrag von 100.000 Euro das R+V-GenerationenKonzept ab. Er ist gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person. Die Auszahlung soll zu dem vereinbarten TermFix-Termin in 18 Jahren an den Enkel, den Begünstigten im Todesfall erfolgen.
Der Großvater legt Wert auf folgende Punkte:
- Das Vermögen wird chancenorientiert angelegt, d. h. ohne Belastung des Sparer-Freibetrages.
- Seinem Enkel möchte er das Vermögen möglichst steuergünstig und ohne Testament oder Erbvertrag übertragen.
- Er selbst möchte bei Bedarf vorzeitig über sein Vermögen verfügen, wenn sich seine Pläne ändern.
Häufige Fragen zur Fondsgebundenen Lebensversicherung
Die Erträge bleiben bis zum vereinbarten Auszahlungstermin kapitalertragssteuerfrei. Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt ebenfalls kapitalertragssteuerfrei. Bei Auszahlung der Erlebensfallleistung müssen nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung an eine Person über 62 Jahre erfolgt.
Die Versicherung läuft bis zum festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten TermFix-Termin weiter. Entstehende Erträge werden steuerfrei angesammelt. Zum vereinbarten Auszahlungstermin wird der gesamte Betrag ohne Abzug von Kapitalertragssteuer als Todesfallleistung an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt.